Überwachung politischer Tätigkeiten in der Schweiz
Obwohl im Art.5 Abs.5 des Nachrichtendienstgesetzes des Bundes NDG festgehalten wird, dass politische Betätigungen nicht registriert werden dürfen, hält sich der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) offensichtlich nicht immer an diese gesetzliche Schranke. Dies zeigen mehrere Antworten des NDB auf Einsichtsgesuche von ParlamentarierInnen, Privatpersonen und politisch aktiven Organisationen. Gerade auch im Hinblick auf die geplante Verschärfung des NDG ist es wichtig zu analysieren, welche Daten der NDB wie, wo, über wen und zu welchen Zwecken sammelt. - Ein Projekt des Vereins
Das Projekt des Vereins